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Rheinland-PfalzAntragCDUSPDBündnis 90/Die Grünen

📝 Genehmigung von Verfahren gegen Landtagsabgeordnete (Immunitätsangelegenheiten)

21. September 2026Dokument 19/7 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dennis Junk, Florian Maier, Pia Schellhammer
ImmunitätAbgeordneteStrafverfahrenVerfassungGenehmigungsvorbehalt

📋 Worum geht es?

Der Antrag regelt die parlamentarische Immunität von Mitgliedern des Landtags Rheinland-Pfalz für die Dauer der 19. Wahlperiode. Er bestimmt, welche rechtlichen Verfahren gegen Abgeordnete durchgeführt werden dürfen, ohne dass zuvor eine Genehmigung des Landtags erforderlich ist. Der Antrag schafft dabei einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Abgeordneten vor politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen und der Möglichkeit der Strafverfolgung bei ernsthaften Vergehen.

👥 Wer ist betroffen?

Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und Verwaltungsbehörden, die Verfahren gegen Abgeordnete durchführen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag genehmigte folgende Verfahren: (1) Strafverfahren wegen Straftaten, Dienstvergehen oder Verletzung von Berufs- oder Standespflichten, ausgenommen Beleidigungen politischen Charakters; (2) vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; (3) Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wenn sofortiger Vollzug zur Beweissicherung erforderlich ist; (4) Vollstreckung von Freiheitsstrafen oder Erzwingungshaft. Ausgenommen sind: Erhebung öffentlicher Klage, Strafbefehlsanträge, Disziplinarverfahr und ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die konkreten Regelungen zur Immunität: (1) Der Landtagspräsident und das betroffene Mitglied müssen vor Verfahrensbeginn benachrichtigt werden, es sei denn, die Wahrheitsfindung erfordert Geheimhaltung; (2) Verfahren dürfen frühestens 48 Stunden nach Mitteilung an den Präsidenten eingeleitet werden; (3) Durchsuchungen und Beschlagnahmen bedürfen einer Einzelfallgenehmigung durch den Präsidenten; (4) Dieser kann Auflagen erteilen; (5) Der Landtag behält sich das Recht vor, die Aufhebung des Verfahrens zu verlangen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/7, Wahlperiode 19

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.