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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Nachtragshaushalt 2026

20. Mai 2026Dokument 19/70 · WP 19Rheinland-Pfalz
Frank Senger
NachtragshaushaltHaushaltsentwurfLandtagswahl 2026FinanzplanungDoppelhaushalt

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Frank Senger stellt eine Kleine Anfrage zur Haushaltsplanung nach der Landtagswahl vom 22. März 2026. Kernfrage ist, ob die Landesregierung einen Nachtragshaushalt für 2026 aufstellen will, um die durch die Wahl entstandenen politischen Veränderungen in der Haushaltsplanung abzubilden. Der ursprüngliche Landeshaushalt 2026 war bereits im Dezember 2024 im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen worden und könnte durch ein Nachtragsbudget angepasst werden.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Landtag und mittelbar alle Bürger des Landes, da Haushaltsentscheidungen die öffentliche Finanzierung und damit Umfang und Qualität von Staatsleistungen beeinflussen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller erkundigt sich konkret nach: (1) Ob ein Nachtragshaushalt für 2026 geplant ist; (2) Wann der Regierungsentwurf dem Parlament zugeleitet werden soll; (3) Wann die Verabschiedung des Nachtragshaushalts geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium der Finanzen lehnt einen Nachtragshaushalt ab. Begründung: Aus Gründen der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung und Wirtschaftlichkeit konzentriert sich die Landesregierung auf die Vorbereitung eines Haushaltsentwurfes für den Doppelhaushalt 2027/2028, der noch im Jahr 2026 in den Landtag eingebracht werden soll. Die Fragen 2 und 3 entfallen, da keine Nachtragsbudgetierung vorgesehen ist.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/70, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.