❓ Sexueller Missbrauch eines elfjährigen Mädchens an Koblenzer Schule
📋 Worum geht es?
Ein elfjähriges Mädchen soll am 28. April 2026 während einer Unterrichtspause auf der Schultoilette einer Koblenzer Schule unter Gewaltanwendung zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sein. Die Mutter zeigte die Tat am 1. Mai 2026 an. Zwei Tatverdächtige – ein 20-jähriger und ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger – wurden verdächtigt. Die Medienberichterstattung (Rhein-Zeitung) löste öffentliche Debatten und Aktivitäten von Bürgern aus. Der Abgeordnete Joachim Paul (AfD) stellte eine Kleine Anfrage zur genauen Aufklärung des Falls, zur Rolle der Behörden und zu Informationen über die Tatverdächtigen.
👥 Wer ist betroffen?
Das elfjährige Opfer und seine Familie, Schüler und Schulpersonal der Koblenzer Schule, die beiden verdächtigten Männer, die breitere Öffentlichkeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Was ist über den Tathergang bekannt? (2) Informationen zum TikTok-Video und dessen Verbreitung? (3) Hatte die Mithilfe der Eltern einen Einfluss auf die Festnahme? (4) Details zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen? (5) Weitere Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen (polizeiliche Daten, Vorstrafen)? (6) Falls Vorstrafen: Warum keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen? (7) Wie bestreiten die Tatverdächtigen ihren Lebensunterhalt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte das Strafverfahren gegen beide Beschuldigten am 22. Mai 2026 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Zentrale Erkenntnisse: Zeugenangaben waren nicht belastbar genug zur Identifizierung; Handydaten zeigten, dass sich die Verdächtigen zur angegebenen Tatzeit nicht am Tatort befanden; beide hatten durch Zeugen bestätigte Alibis; keine forensischen oder DNA-Spuren konnten gefunden werden; trotz belebten Schulbetriebs konnten keine Zeugen mit sachdienlichen Angaben ermittelt werden. Die Behauptung über ein TikTok-Video, in dem ein Tatverdächtiger mit der Tat geprahlt haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft als nicht der Wahrheit entsprechend zurückgewiesen. Das Verfahren läuft nun gegen Unbekannt weiter. Fragen 4–7 zur Herkunft, zum Aufenthaltsstatus und zu weiteren Details können nur im Rahmen einer vertraulichen Ausschusssitzung beantwortet werden, um die Unschuldsvermutung der Beschuldigten zu schützen.