📄 Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (2026)
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Unterrichtung des Präsidenten des Landtags über die neue Anordnung zur Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Sie regelt, welche Aufgaben und Zuständigkeiten die Staatskanzlei und die einzelnen Ministerien wahrnehmen. Die Anordnung wurde von der Landesregierung am 18. Mai 2026 beschlossen und sollte Ende Juni 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden. Sie basiert auf Artikel 105 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landesregierung und ihre Verwaltungseinrichtungen (Staatskanzlei, neun Ministerien), Verwaltungsabläufe und der öffentliche Dienst. Indirekt betroffen sind Bürgerinnen und Bürger durch die Struktur, in der Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Neudefinition der Geschäftsverteilung: Die Staatskanzlei ist für 43 definierte Aufgabenbereiche zuständig (von Regierungsführung über Medien und Sport bis zu Bundes- und Europaangelegenheiten). Die übrigen Geschäfte werden auf neun Ministerien verteilt: Inneres/Integration/Verkehr, Finanzen, Justiz/Verbraucherschutz, Arbeit/Soziales/Familie, Landwirtschaft/Umwelt, Kommunen/Bauen/Kultur, Wirtschaft/Tourismus/Energie, Bildung und Wissenschaft/Weiterbildung/Gesundheit.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die detaillierte Aufzählung aller Zuständigkeiten der Staatskanzlei (§ 1) mit 43 Nummern und nennt die neun Ministerien, auf die die restlichen Geschäfte verteilt werden (§ 2). Der Text zeigt exemplarisch die Aufgabenbereiche des Ministeriums des Innern, für Integration und Verkehr (§ 3, 30 Aufgabenbereiche, darunter Wahlrecht, Polizei, Verkehrspolitik, Integration) und beginnt die Auflistung für das Ministerium der Finanzen (§ 4). Das Dokument ist unvollständig und endet abrupt.