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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/736

7. September 2026Dokument 19/736 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ferdinand L. Weber
AusnahmegenehmigungenParkenHebammen

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu Ausnahmegenehmigungen beim Parken für Hebammen befragt. Der Abgeordnete Ferdinand L. Weber möchte wissen, ob es weitere Kommunen gibt, die solche Genehmigungen beantragt haben und ob die Landesregierung eine Sonderregelung für Hebammen in Betracht zieht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Hebammen, die in Rheinland-Pfalz arbeiten, sowie die Kommunen, die über die Erteilung von Parkausnahmen entscheiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Hebammen und andere Berufsgruppen gestellt. Zudem wird die Möglichkeit einer Sonderparkerlaubnis für Hebammen in Landau angesprochen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass es keine weiteren Kommunen gibt, die Ausnahmegenehmigungen für Hebammen beantragt haben. Eine generelle Gewährung solcher Parkerleichterungen für Hebammen ist nach den aktuellen Regelungen nicht vorgesehen. Die Entscheidung über Einzelausnahmen obliegt den örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/736, Wahlperiode 19, eingereicht 7. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.