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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Anpassung der monatlichen Kostenpauschale für Abgeordnete zum 1. Juli 2026

10. Juni 2026Dokument 19/74 · WP 19Rheinland-Pfalz
KostenpauschaleAbgeordneteVerbraucherpreisindexInflationAnpassung

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine offizielle Unterrichtung des Landtagspräsidenten über die jährliche Anpassung der monatlichen Kostenpauschale für Abgeordnete des Rheinland-Pfalz Landtags. Seit Oktober 2024 erfolgt diese Anpassung automatisch und indexgebunden: Jährlich zum 1. Juli wird die Pauschale an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, gemessen am Vergleich zwischen dem vorvergangenen und vergangenen Kalenderjahr.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind alle Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz. Ihre monatliche Kostenpauschale wird zum 1. Juli 2026 erhöht.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Dies ist keine Vorlage mit Vorschlägen, sondern eine Information über die bereits automatisch erfolgte Anpassung gemäß der gesetzlichen Regelung im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Die Anpassung basiert auf der offiziellen Mitteilung des Statistischen Landesamtes vom 10. April 2026. Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 gegenüber 2024 betrug +1,9 %. Daraus ergibt sich folgende Erhöhung: Die monatliche Kostenpauschale nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a des Abgeordnetengesetzes wurde von 1.569,78 EUR um 29,83 EUR erhöht und beträgt ab 1. Juli 2026 nun 1.599,61 EUR.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/74, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.