📄 Anpassung der monatlichen Kostenpauschale für Abgeordnete zum 1. Juli 2026
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine offizielle Unterrichtung des Landtagspräsidenten über die jährliche Anpassung der monatlichen Kostenpauschale für Abgeordnete des Rheinland-Pfalz Landtags. Seit Oktober 2024 erfolgt diese Anpassung automatisch und indexgebunden: Jährlich zum 1. Juli wird die Pauschale an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, gemessen am Vergleich zwischen dem vorvergangenen und vergangenen Kalenderjahr.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind alle Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz. Ihre monatliche Kostenpauschale wird zum 1. Juli 2026 erhöht.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Dies ist keine Vorlage mit Vorschlägen, sondern eine Information über die bereits automatisch erfolgte Anpassung gemäß der gesetzlichen Regelung im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Die Anpassung basiert auf der offiziellen Mitteilung des Statistischen Landesamtes vom 10. April 2026. Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 gegenüber 2024 betrug +1,9 %. Daraus ergibt sich folgende Erhöhung: Die monatliche Kostenpauschale nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a des Abgeordnetengesetzes wurde von 1.569,78 EUR um 29,83 EUR erhöht und beträgt ab 1. Juli 2026 nun 1.599,61 EUR.