❓ Drucksache 19/770
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Landesregierung zu Regelungen bezüglich der Aufnahme des Deutschen Sportabzeichens in Schulzeugnisse befragt. Es wird eruiert, ob es verbindliche Vorgaben dafür gibt und welche Möglichkeiten Schulen haben, diese Auszeichnung zu vermerken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, insbesondere die, die das Deutsche Sportabzeichen ablegen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verbindlichkeit der Regelung, den rechtlichen Voraussetzungen und den Möglichkeiten für Schulen gestellt, das Deutsche Sportabzeichen in Schulzeugnissen zu vermerken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass es keine verbindliche Regelung für die Aufnahme des Deutschen Sportabzeichens in Schulzeugnisse gibt. Es wird erläutert, dass solche Auszeichnungen nicht verpflichtend in den Lehrplänen verankert sind und dass die Leistungen in die Sportnote einfließen können, jedoch kein gesonderter Vermerk notwendig ist.