❓ Drucksache 19/802
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das geänderte Betriebskonzept des Frankfurter Flughafens und dessen Auswirkungen auf die Stadt Mainz thematisiert. Es wird nach der Zuständigkeit der Landesregierung für Fluglärm und den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Überflüge und Lärmbelastung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner in Mainz sowie die Stadt Mainz selbst und der Landkreis Mainz-Bingen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Zuständigkeit der Landesregierung, zur Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission, zu Entwicklungen bei Überflügen, zu Lärmschutzmaßnahmen und zur Unterstützung rechtlicher Schritte gegen das Betriebskonzept gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine auffälligen Entwicklungen bei der Lärmbelastung festgestellt. Sie verfolgt weiterhin Pläne zur Lärmmessung und bekräftigt den gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz für betroffene Anwohner. Es gibt jedoch keine konkreten Daten zu den Auswirkungen des neuen Betriebskonzepts auf die Mainzer Stadtteile.