❓ Drucksache 19/813
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem „Fest der Demokratie“ in Koblenz, das aus dem Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt wird. Die Fragesteller führen an, dass Träger des Festes der Verein „Soziales Netzwerk e. V.“ sei und dass die Social-Media-Arbeit des Festes nach ihrer Beobachtung Kandidaten von SPD, Grünen und FDP viel Raum gegeben habe. Daraus leiten sie Fragen zur Wahrung der parteipolitischen Neutralität bei der Vergabe und Kontrolle solcher Fördermittel ab.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Verein „Soziales Netzwerk e. V.“ als Träger des Festes, die Partnerschaft für Demokratie Koblenz, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde sowie die rheinland-pfälzische Landeszentrale für politische Bildung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: ob sich das Land für die Wahrung des Neutralitätsgebots als Förderkriterium einsetzt (Frage 1); ob es geförderte Träger zur Einhaltung der Neutralität anhalten kann (Frage 2); ob es die Verantwortlichen des Festes zur Einhaltung der Förderkriterien anhalten kann (Frage 3); ob gegen die Neutralität verstoßende Träger von künftiger Förderung ausgeschlossen werden können (Frage 4); ob Vertrauenswürdigkeit und Überparteilichkeit geförderter Projekte für die Landesregierung relevant sind (Frage 5); wie das Fest der Demokratie diesbezüglich bewertet wird (Frage 6); und wie hoch die Fördersumme für das „Soziale Netzwerk e. V.“ ist, aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln (Frage 7).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch das BAFzA als Zuwendungsbehörde jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfolgt (zu 1.). Sie sieht keine Veranlassung für die in Frage 2 und 4 vorgeschlagenen Maßnahmen, da die Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der geltenden Förderrichtlinien erfolge (zu 2. und 4.). Das Fest der Demokratie werde laut Website unter anderem von der Partnerschaft für Demokratie Koblenz aus Bundesmitteln finanziert; die Förderung erfolge direkt durch das BMBFSFJ, die Kommune sei für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich, die Prüfung liege beim BAFzA (zu 3.). Das Land gewähre Zuwendungen unabhängig von der politischen Ausrichtung auf Basis der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und der VV-LHO; der Landesregierung lägen keine Hinweise auf einen Verstoß gegen Förderrichtlinien beim Fest der Demokratie vor (zu 5. und 6.). Zu Frage 7 teilt die Landesregierung mit, dass die Landeszentrale für politische Bildung am 9. September 2026 eine Zuwendung von bis zu 2.000 Euro für ein Bildungsformat (eine Lesung mit moderiertem Gespräch) im Rahmen des Festes bewilligt habe, nicht für das Fest insgesamt; weitere Landesmittel flössen nicht. Über die Höhe der Bundesförderung durch die Partnerschaft für Demokratie Koblenz lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Joachim Paul und Ralf Kelch gestellt (Drucksache 19/697 vom 18. September 2026). Die Antwort erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend namens der Landesregierung am 9. Oktober 2026, unterzeichnet in Vertretung durch Staatssekretärin Kathrin Anklam-Trapp. Die Landesregierung nennt eine Landesförderung von bis zu 2.000 Euro für ein einzelnes Bildungsformat im Rahmen des Festes, nicht für die Gesamtveranstaltung, und verweist für die Kontrolle der Bundesmittel auf das BAFzA und für die Rechtsgrundlage auf §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie die VV-LHO. Die Behauptung, die Social-Media-Arbeit des Festes habe Kandidaten von SPD, Grünen und FDP viel Content gewidmet, stammt von den Fragestellern unter Verweis auf einen Instagram-Kanal und wird von der Landesregierung in der Antwort nicht bestätigt oder kommentiert.