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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/814

21. September 2026Dokument 19/814 · WP 19Rheinland-Pfalz
Paul Bunjes
AnbindehaltungTierschutzRinderhaltungLaufstallAgrarförderung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Anbindehaltung von Rindern in Rheinland-Pfalz, bei der Tiere dauerhaft oder über längere Zeit an einem festen Platz angebunden sind. Die Landesregierung bewertet die ganzjährige Anbindehaltung in ihrem Tierschutzbericht als nicht tiergerecht, da Bewegungsfreiheit, Sozialverhalten und Körperpflege der Tiere eingeschränkt sind. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums liefert Zahlen zu Haltungsplätzen und Betrieben sowie Angaben zu Förder- und Beratungsangeboten für einen Ausstieg aus dieser Haltungsform.

👥 Wer ist betroffen?

Rinderhaltende Betriebe in Rheinland-Pfalz, insbesondere kleine und mittlere Betriebe mit Anbindehaltung, sowie die betroffenen Rinder selbst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wie viele Rinder und Betriebe aktuell Anbindehaltung praktizieren (ganzjährig/saisonal); ob die Landesregierung die ganzjährige Anbindehaltung als tiergerecht ansieht; welche Maßnahmen für einen Ausstieg verfolgt werden; welche Beratungs- und Förderangebote für eine Umstellung bestehen; in welchem Umfang seit 2020 Fördermittel dafür genutzt wurden; und welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus ihrer eigenen Feststellung zieht, dass ganzjährige Anbindehaltung nicht tiergerecht ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung gab es nach der Landwirtschaftszählung 2020 (Stichtag 1. März 2020) in Rheinland-Pfalz 319.568 Haltungsplätze für Rinder, davon 25.620 Plätze (8 Prozent) in Anbindehaltung. Von 3.452 rinderhaltenden Betrieben mit Stallhaltung praktizierten 984 Betriebe (29 Prozent) Anbindehaltung. Eine Unterscheidung zwischen ganzjähriger und saisonaler Anbindehaltung liegt laut Ministerium nicht vor. Die Landesregierung bestätigt, dass ganzjährige Anbindehaltung aus Tierschutzsicht nicht tiergerecht ist, da Fortbewegung, Körperpflege und Sozialverhalten der Rinder eingeschränkt sind. Zur Unterstützung eines Ausstiegs verweist das Ministerium auf das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie Beratung durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Seit 2020 wurden laut Ministerium zwei Betriebe bei der Umstellung ihres Haltungssystems unterstützt, mit einer bewilligten Zuwendungssumme von rund 1,12 Millionen Euro. Rheinland-Pfalz setzt sich zudem auf Bund-Länder-Ebene für einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Anbindehaltung ein.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordneter Paul Bunjes) am 21. September 2026 eingereicht (Drucksache 19/703) und liegt hier mit der Antwort des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten vom 9. Oktober 2026 vor (Drucksache 19/814). Die genannten Zahlen stammen aus der Landwirtschaftszählung 2020; aktuellere Daten zur Unterscheidung von ganzjähriger und saisonaler Anbindehaltung liegen laut Ministerium nicht vor. Das Ministerium verweist auf eine seit 2010 bis 2020 um 69 Prozent rückläufige Anzahl an Anbinde-Haltungsplätzen und auf den Tierschutzbericht 2020 bis 2023, in dem die ganzjährige Anbindehaltung als nicht tiergerecht bewertet wird.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/814, Wahlperiode 19, eingereicht 21. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.