❓ Drucksache 19/823
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. September 2025, wonach bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nicht anlasslos schriftliche Nachweise über die Nutzungsberechtigung verlangt werden dürfen. Zugleich sehe § 5 Abs. 5 der GAP-Integrierte-Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung für bestimmte neu bzw. nach längerer Unterbrechung beantragte Flächen einen solchen Nachweis vor, und in Rheinland-Pfalz würden seit dem Antragsjahr 2026 bei Fremdüberlappungen ab einer bestimmten Flächengröße zusätzlich Nachweise über das System LEA angefordert. Die Fragesteller führen an, dass dies insbesondere bei langjährigen mündlichen Pachtverhältnissen und kleinteiligen Eigentums- und Pachtstrukturen mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein könne.
👥 Wer ist betroffen?
Landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz, insbesondere solche mit langjährigen mündlichen oder konkludenten Pachtverhältnissen und kleinteiligen Eigentums- bzw. Pachtstrukturen, sowie die für die Agrarförderung zuständigen Landesbehörden und Kommunen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) in welchen Fällen Behörden derzeit einen Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangen; 2) seit wann diese Praxis jeweils angewendet wird, aufgeschlüsselt nach Art der Anforderung und Gebietskörperschaft; 3) wie viele Überprüfungen seit 2021 jährlich durchgeführt wurden und in wie vielen Fällen eine fehlende oder unzureichende Nachweisführung festgestellt wurde; 4) in welcher Höhe seit 2021 Agrarfördermittel deswegen versagt, gekürzt oder zurückgefordert wurden; 5) wie viele Nachweise seit 2021 jährlich eingereicht bzw. angefordert wurden; 6) wie viele gerichtliche Verfahren seit 2021 dazu geführt wurden und mit welchem Ergebnis; 7) welche Nachweismöglichkeiten Landwirte nach Auffassung der Landesregierung haben, wenn seit Jahrzehnten nur mündliche oder konkludente Pachtverhältnisse bestehen und eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers oder Verpächters, etwa wegen ungeklärter Rechtsnachfolge, nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erlangen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit den sieben Fragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Ralf Schönborn und Jürgen Klein (AfD) eingereicht, datiert auf den 09.10.2026 (Drucksache 19/823). Die Fragesteller verweisen auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. September 2025 sowie auf § 5 Abs. 5 der GAP-Integrierte-Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung und auf eine seit dem Antragsjahr 2026 in Rheinland-Pfalz bei Fremdüberlappungen angewandte Nachweispraxis über das System LEA. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt in diesem Dokument nicht vor.