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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/824

9. Oktober 2026Dokument 19/824 · WP 19Rheinland-Pfalz
Frank Senger
UmbenennungEnergieagenturKlimaschutzLandesgesellschaftCO2-Fußabdruck

📋 Worum geht es?

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH wurde laut einer Pressemitteilung Ende Oktober 2025 in Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz umbenannt, verbunden mit einer neuen Wort-Bild-Marke (Logo). Der Fragesteller weist darauf hin, dass mit einer solchen Umbenennung üblicherweise zusätzliche Kosten einhergehen, etwa für neues Briefpapier, Visitenkarten, Informationsmaterial, Beschilderung und Arbeitszeit für die Änderung von E-Mail-Signaturen.

👥 Wer ist betroffen?

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH (jetzt Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH) als 100-prozentige landeseigene Gesellschaft sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die laut Fragesteller die Einnahmen der Gesellschaft hauptsächlich über Landesmittel finanziert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Welche Kosten die Umbenennung verursacht hat, aufgeschlüsselt nach Art und Höhe (z. B. Gestaltung, Neuanschaffung von Schildern und Material, Anbringung). 2. Welche Agentur das neue Logo bzw. die neue Wort-Bild-Marke entworfen hat. 3. Welchen Nutzen sich die Landesregierung von der Umbenennung verspricht. 4. Inwieweit die Umbenennung angesichts des Aufwands und Austauschs von altem Material mit den Grundsätzen des Umweltschutzes vereinbar ist. 5. Inwiefern der mit der Umbenennung verbundene CO2-Fußabdruck bei der Entscheidung berücksichtigt wurde. 6. Falls berücksichtigt, wie hoch dieser CO2-Fußabdruck ausfällt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Frank Senger (AfD) eingereicht und am 09.10.2026 als Drucksache 19/824 veröffentlicht. Der Fragesteller verweist auf eine Pressemitteilung der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2025 zur Umbenennung sowie auf den Wirtschaftsplan 2026 (Vorlage 19/43), demzufolge für 2026 Landeszuweisungen in Höhe von mehr als 11,2 (Einheit im Dokument nicht genannt) geplant seien. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Kostenangaben ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/824, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Oktober 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.