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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/826

9. Oktober 2026Dokument 19/826 · WP 19Rheinland-Pfalz
Eugen Ziegler, Jürgen Wiedenhöfer
Freiwillige FeuerwehrArbeitgeberfreistellungTageseinsatzbereitschaftErstattung von ArbeitsentgeltBrand- und Katastrophenschutzrecht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Freistellung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger durch ihre Arbeitgeber für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass das geltende Brand- und Katastrophenschutzrecht privaten Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung fortgezahlter Arbeitsentgelte durch den kommunalen Aufgabenträger ermöglicht. Sie wollen von der Landesregierung wissen, wie diese Regelung in der Praxis angewendet wird und ob Verbesserungsbedarf besteht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz, private Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sowie die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche Erkenntnisse zur Bedeutung der Arbeitgeberfreistellung für die Tageseinsatzbereitschaft vorliegen; wie viele Erstattungsanträge privater Arbeitgeber in den Jahren 2021 bis 2025 gestellt wurden; in welcher Gesamthöhe Aufwendungen in diesem Zeitraum erstattet wurden; wie lange die Bearbeitung solcher Anträge im Durchschnitt dauert; welche Schwierigkeiten Arbeitgeber bei der Freistellung haben; welche Unterstützungsmaßnahmen die Landesregierung plant; und ob Änderungen der bestehenden Erstattungsregelungen beabsichtigt sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Eugen Ziegler und Jürgen Wiedenhöfer eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller beziehen sich auf die Erfassungsjahre 2021 bis 2025 und auf bestehende Regelungen des Brand- und Katastrophenschutzrechts zur Erstattung fortgezahlter Arbeitsentgelte.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/826, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Oktober 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.