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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/827

21. September 2026Dokument 19/827 · WP 19Rheinland-Pfalz
Damian Lohr, Joachim Paul
Beutelsbacher KonsensNeutralitätsgebotLehrkräftepolitische NeutralitätSchulaufsicht

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller geben an, ihnen sei zugetragen worden, dass eine Lehrerin an der BBS Eisenberg auf ihrem Laptop einen für Schüler sichtbaren Aufkleber mit der Aufschrift „noAfD!“ zeige. Sie fragen die Landesregierung, ob dies einen Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens bzw. das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte darstelle und welche Konsequenzen sich daraus ergäben.

👥 Wer ist betroffen?

Lehrkräfte und Schulleitung der BBS Eisenberg, Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schule, das Ministerium für Bildung und die Schulaufsicht.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) ob sich die amtierende Bildungsministerin der Aussage ihres Vorgängers anschließt, dass Lehrkräfte nicht für oder gegen Parteien werben dürfen; 2) ob im geschilderten Fall ein Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens bzw. das Neutralitätsgebot vorliegt; 3) falls nein, warum nicht; 4) falls ja, welche Konsequenzen das nach sich zieht; 5) wie sich die Landesregierung konkret für eine neutrale Haltung der Schulen gegenüber der AfD einsetzt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Bildung antwortet, der Beutelsbacher Konsens mit seinem „Überwältigungsverbot“ verbiete Lehrkräften, für oder gegen einzelne Parteien zu werben; gemäß § 33 Abs. 1 BeamtStG müssten Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch erfüllen. Lehrkräfte dürften ihre persönliche politische Meinung äußern, müssten diese aber als solche kennzeichnen und zur Disposition stellen; Positionen außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung seien keine gleichberechtigten Diskurspositionen und müssten thematisiert und widerlegt werden. Zu den Fragen 2 bis 4 teilt das Ministerium mit, dass die Schulaufsicht an allen drei geprüften Schulstandorten keinen Laptop einer Lehrkraft mit einem „noAfD!“-Aufkleber gesichtet oder gefunden habe; die Schulleitung habe die Lehrkräfte im Rahmen der Prüfung darauf hingewiesen, dass Werbung für oder gegen Parteien nicht erlaubt sei. Zu Frage 5 erklärt die Landesregierung, sie setze sich für die Einhaltung der bestehenden Regelungen und des Beutelsbacher Konsenses gegenüber allen Parteien gleichermaßen ein.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Damian Lohr und Joachim Paul) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, unterzeichnet von Staatssekretärin Jennifer Groß in Vertretung des Ministeriums für Bildung. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 19/702 sowie auf ein Schreiben des früheren Bildungsministers vom 27. Januar 2026. Laut Ministerium hat die Schulaufsicht an drei Schulstandorten geprüft und keinen Laptop mit dem beschriebenen Aufkleber gefunden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/827, Wahlperiode 19, eingereicht 21. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.