❓ Drucksache 19/832
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller bezieht sich auf einen Pressebericht der Rheinpfalz vom 8. Oktober 2026, wonach das Bundeskartellamt sieben Firmen wegen illegaler Preisabsprachen beim Straßenbau in der Pfalz im Zeitraum 2010 bis 2019 mit einer Geldstrafe von insgesamt 60,3 Mio. Euro belegt habe. Laut Fragesteller wurde dies dadurch begünstigt, dass beschädigte Straßen aus Kostengründen oft nicht saniert, sondern mit dem Verfahren „Dünne Schichten im Kalteinbau“ (DSK) nur ausgebessert würden. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, seit wann ihr oder dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Vorgänge bekannt waren und wie damit umgegangen wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Fragesteller der Landesbetrieb Mobilität (LBM), die pfälzischen Kommunen Steinalben, Schmalenberg, Maikammer, Ramberg und Großsteinhausen sowie allgemein Bund, Länder und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Ab wann waren der Landesregierung oder dem LBM die Sachverhalte bekannt? 2. Welche sieben Firmen waren am Kartell beteiligt? 3. Können diese Firmen künftig von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden? 4. Erhalten Kommunen vom Land Hilfestellung bei (Verdachts-)Fällen von Preisabsprachen? 5. Welche Prüfungen nehmen LBM oder andere Behörden bei Auftragsvergaben vor, um solche Betrugsfälle zu verhindern? 6. Welche Aufträge erhielten die sieben Firmen vom LBM (aufgegliedert nach Straße und Jahr)? 7. Inwieweit stehen Landesregierung oder LBM mit dem Bundeskartellamt in Kontakt, um Informationen für Schadenersatzansprüche zu erhalten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut Fragesteller erklärte der LBM, dass er zwei der am Kartell beteiligten Firmen in insgesamt 20 Fällen für Straßenarbeiten beauftragt habe, während die übrigen fünf Firmen ebenfalls Aufträge in nicht genannter Anzahl erhalten hätten. Der LBM benötige demnach zunächst Informationen des Bundeskartellamtes, um Schadenersatzansprüche klären zu können.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Ferdinand L. Weber (AfD). Die Angaben zum Kartell, zur Geldstrafe von 60,3 Mio. Euro, zu den betroffenen Kommunen und zur Anzahl der LBM-Aufträge stammen laut Fragesteller aus einem Pressebericht der Rheinpfalz vom 8. Oktober 2026 bzw. aus einer Erklärung des LBM; eine eigene Verifizierung durch die Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.