❓ Drucksache 19/833
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Freistellung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger durch private Arbeitgeber während der Arbeitszeit. Nach § 47 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts einschließlich darauf entfallender Arbeitgeberleistungen. Zusätzlich können Kommunen per Satzung weitere Entschädigungsleistungen vorsehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind private Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die Beschäftigte für Feuerwehreinsätze freistellen, sowie die kommunalen Aufgabenträger des Brandschutzes in Rheinland-Pfalz und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der kommunalen Aufgabenträger für Entgeltfortzahlungserstattungen nach § 47 Abs. 2 LBKG 2023 bis 2025 (nach Jahren)? 2. Wie viele Ausfallstunden wurden 2020 bis 2025 geltend gemacht (nach Jahren)? 3. Wie hoch war die durchschnittliche Erstattung je Ausfallstunde 2025? 4. Welche kommunalen Aufgabenträger sehen eine zusätzliche Arbeitgeberzulage vor? 5. In welcher Höhe wird diese Zulage gewährt? 6. Welche Landesmittel wurden 2020 bis 2025 zur Erstattung bereitgestellt (nach Jahren)? 7. Welche Erkenntnisse liegen zu betrieblichen Ausfallkosten vor, die über die erstattungsfähigen Kosten hinausgehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den AfD-Abgeordneten Eugen Ziegler und Jürgen Wiedenhöfer am 14.10.2026 (Drucksache 19/833). Die Anfrage bezieht sich auf § 47 Abs. 2 LBKG als gesetzliche Grundlage für Arbeitgebererstattungen. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.