❓ Drucksache 19/834
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf einen Medienbericht, laut dem Lehramtsstudenten zu „Coaches“ ausgebildet würden und ein „Innovationskonzept“ mit Elementen wie Noten erst ab der neunten Klasse, keinen Klassenzimmern und keinen Klassenarbeiten existiere. Der Fragesteller möchte wissen, ob und wie dieses Konzept in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt wird oder umgesetzt werden soll.
👥 Wer ist betroffen?
Lehramtsstudierende, Lehrkräfte und Schulen in Rheinland-Pfalz, insbesondere die an der Initiative „Schule der Zukunft“ beteiligten Schulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Ob und wie Lehramtsstudenten in Rheinland-Pfalz zu „Coaches“ ausgebildet werden; ob und mit welchen Elementen das genannte „Innovationskonzept“ bereits umgesetzt wird; welche Schulen (ggfs. mit welchen Elementen) es umsetzen; welche dieser Schulen als „Schule der Zukunft“ gelten; falls keine Schule es umsetzt, ob Überlegungen zur Einführung bestehen; ob die Landesregierung das Konzept für geeignet hält, einen von den Fragestellern behaupteten „Niveauverlust“ an rheinland-pfälzischen Schulen zu stoppen; und ob die Landesregierung den Einsatz des Konzepts trotz laut dem zitierten Artikel bislang kaum vorhandener Forschung für sinnvoll hält.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium für Bildung antwortet, dass eine monothematische Fokussierung des Lehramtsstudiums auf einen einzelnen didaktisch-methodischen Ansatz wie die Ausbildung zu „Coaches“ durch die Curricularen Standards grundsätzlich ausgeschlossen sei. Das im Artikel erwähnte „Innovationskonzept“ sei der Landesregierung nicht bekannt und könne daher nicht bewertet werden. Laut § 1 Abs. 2 Schulgesetz sind Schulen im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben selbstständig in der Regelung ihrer Angelegenheiten, und Lehrkräfte haben Freiheit in der Unterrichtsgestaltung; so steht es Schulen frei, etwa „Lernbüros“ oder einen „Marktplatz“ einzurichten oder alternative Formen der Leistungsfeststellung zu nutzen. Eine ausschließliche Verbalbeurteilung in den Klassenstufen 4 bis 8 ist nur im Rahmen der Initiative „Schule der Zukunft“ möglich; das Ministerium listet 42 Schulen auf, die hierfür eine Genehmigung erhalten haben, darunter zahlreiche Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen.
⚡ Einordnung
Die Antwort wurde vom Ministerium für Bildung namens der Landesregierung erteilt, in Vertretung unterzeichnet von Staatssekretärin Jennifer Groß. Die Kleine Anfrage (Drucksache 19/716) stammt vom Abgeordneten Joachim Paul (AfD) vom 23. September 2026; die Antwort datiert vom 14. Oktober 2026. Die Landesregierung erklärt ausdrücklich, dass ihr das in der Anfrage genannte „Innovationskonzept“ nicht bekannt ist und sie es daher nicht bewerten kann. Als Rechtsgrundlage wird § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes genannt. Die Liste der 42 Schulen mit Genehmigung zur ausschließlichen Verbalbeurteilung in Klassenstufen 4 bis 8 im Rahmen der Initiative „Schule der Zukunft“ wird im Dokument vollständig benannt.