❓ Drucksache 19/836
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den sieben geplanten Pendler-Radrouten (PRR) in Rheinland-Pfalz, die als überörtliche, schnelle und sichere Radverbindungen insbesondere Mittel- und Oberzentren mit ihrem Umland verbinden sollen. Die Landesregierung antwortet mit einer Übersicht zum Planungs- und Umsetzungsstand jeder einzelnen Route sowie zu den geltenden Standards.
👥 Wer ist betroffen?
Pendlerinnen und Pendler, Kommunen und Städte entlang der sieben Routen (u. a. Bingen, Mainz, Worms, Ludwigshafen, Speyer, Landau, Kaiserslautern, Trier, Koblenz, Boppard), der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sowie die Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen (AGFFK-RLP e.V.).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich nach: dem aktuellen Sachstand der sieben Pendler-Radrouten; den geltenden Standards hinsichtlich Breite und Markierung; ob fertiggestellte Abschnitte diese Standards erfüllen; den personellen Kapazitäten des LBM für Planung und Umsetzung (in Vollzeitäquivalenten, aufgegliedert nach LBM-Dienststelle); ob die Landesregierung am Konzept festhält; ihrer Bewertung der Forderungen aus dem Positionspapier der AGFFK; und ob Standards oder Umsetzungsverfahren geändert werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass sich die sieben Routen in unterschiedlichen Planungsstadien befinden, da die Zuständigkeit bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern liegt. Bei Route 1 (Bingen–Mainz) wurde Ende 2024 der erste Abschnitt Bingen–Heidesheim fertiggestellt, der Folgeabschnitt bis Mainz soll ab 2027 realisiert werden. Bei den Routen 2, 3, 6 und 7 stehen vielfach noch Kooperationsvereinbarungen II mit den Vorhabenträgern aus. Route 5 (Konz–Trier–Schweich) wird seit 2023 sukzessive umgesetzt. Die vom LBM im Mai 2025 aktualisierten Standards sehen ein Regelmaß von 3,00 Metern vor, mit Abweichungen (4,00 Meter bei Fahrradstraßen, mindestens 2,00 Meter bei Radfahrstreifen); Markierungen richten sich nach StVO und RMS. Eine Gesamtaufstellung zur Standardeinhaltung fertiggestellter Abschnitte existiert laut Regierung nicht, da die Entscheidung bei den Baulastträgern liegt. Eine dezidierte Personalzuordnung speziell für die PRR ist laut Regierung nicht möglich, da die acht Radverkehrsteams des LBM breitere Aufgaben haben. Die Landesregierung hält am Konzept fest und will die Kooperation mit den Kommunen fortführen. Zum Positionspapier der AGFFK-RLP vom 19. Dezember 2024 antwortet die Regierung, Hemmnisse lägen laut ihrer Einschätzung häufig an finanziellen oder personellen Kapazitäten der Kommunen sowie teilweise an fehlender politischer Unterstützung vor Ort; eine pauschale Verlagerung der Baulastträgerschaft auf das Land werde abgelehnt. Finanzschwache Kommunen können laut Regierung eine Förderung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten; zudem strebe das Land eine finanzielle Zuweisung für die Unterhaltung der PRR an. Es wurden turnusmäßige Fachgespräche zwischen Ministerium, LBM und AGFFK-RLP vereinbart.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordnete Katrin Eder) am 22. September 2026 unter Drucksache 19/709 eingereicht. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr am 14. Oktober 2026 erteilt. Die Regierung verweist auf die im Mai 2025 aktualisierten LBM-Standards für Pendler-Radrouten sowie auf das Positionspapier der AGFFK-RLP vom 19. Dezember 2024. Konkrete Zahl: Förderung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für finanzschwache Kommunen; beim Pilotprojekt Bingen–Heidesheim mussten laut Regierung 26 Einzelmaßnahmen auf 18 Kilometern Länge abgestimmt werden.