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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/837

23. September 2026Dokument 19/837 · WP 19Rheinland-Pfalz
Martin Kallweitt
HochwasserschutzRückhaltebeckenAhrtalAufbauhilfefondsWiederaufbaufinanzierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Finanzierung von 17 geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Kreis Ahrweiler, deren Kosten mit rund 1,7 Mrd. Euro veranschlagt werden. Der Bund hat eine Finanzierung aus dem Aufbauhilfefonds abgelehnt, da dieser laut Bundesregierung auf den Wiederaufbau beschränkt sei. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort den bisherigen Verlauf der Gespräche mit dem Bund sowie den aktuellen Planungs- und Finanzierungsstand der Becken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bevölkerung und Kommunen im Kreis Ahrweiler im Ahreinzugsgebiet sowie die Landkreise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die sich an den Bund gewandt hatten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller wollte wissen: Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung der Finanzierung durch den Bund? Welche Förderprogramme kommen in Betracht? Welche Gespräche wurden mit dem Bund geführt? Wie ist der Planungsstand der einzelnen Becken? Wie ist der Finanzierungsstand? Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung? Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Umsetzung trotz der Ablehnung sicherzustellen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Auslegung der zugrunde liegenden Bundesvorschriften in erster Linie Sache der Bundesbehörden sei. Eine erste Anfrage der Landesregierung an den Bund vom 3. November 2025 wurde am 1. Dezember 2025 vom Bundesfinanzminister abschlägig beantwortet; eine erneute Anfrage dreier betroffener Landkreise aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen an den Bundeskanzler wurde ebenfalls abgelehnt. Die Mittel des Aufbauhilfefonds werden zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent von allen 16 Bundesländern bereitgestellt. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) wäre laut Landesregierung grundsätzlich geeignet, reicht aber finanziell nicht aus; bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen des Rheinland-Pfalz-Plans käme eine Teilfinanzierung aus dem Regionalbudget des Landkreises in Betracht. Zu laufenden Gesprächen des Ministerpräsidenten mit Bund und Ländern macht die Landesregierung keine Angaben. Die Becken befinden sich laut Landesregierung noch nicht in der konkreten Planung; der Landkreis Ahrweiler hat mit den Kommunen des Ahreinzugsgebiets einen 'überörtlichen Maßnahmenplan' erarbeitet, der Standorte ermittelt und priorisiert hat. Die Finanzierung ist weiterhin nicht geklärt. Die Zeitplanung obliegt laut Landesregierung dem kommunalen Projektträger, da es sich um ein kommunales Hochwasserschutzprojekt handelt. Zu Frage 7 verweist die Landesregierung auf ihre frühere Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drucksache 19/329 in der Drucksache 19/442.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 19/715) von der AfD-Fraktion über den Abgeordneten Martin Kallweitt; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten erteilt. Genannt werden 17 geplante Rückhaltebecken mit geschätzten Gesamtkosten von rund 1,7 Mrd. Euro. Die Landesregierung verweist auf die Drucksachen 19/329 und 19/442 sowie auf ihr Schreiben an den Bund vom 3. November 2025 und dessen Ablehnung vom 1. Dezember 2025.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/837, Wahlperiode 19, eingereicht 23. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.