❓ Drucksache 19/839
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin thematisiert die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU 2024/1991), die seit dem 18. August unmittelbar gilt. Der Bund sollte bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans bei der Europäischen Kommission einreichen, hat diese Frist laut Fragestellerin jedoch verstreichen lassen. Die Anfrage befasst sich mit den Folgen dieser Verzögerung für Rheinland-Pfalz sowie dem Stand der Umsetzung im Land.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die zuständigen Fachabteilungen innerhalb der Landesregierung sowie die Bundesregierung als Erstellerin des Nationalen Wiederherstellungsplans. Thematisch berührt sind Natur- und Gewässerschutz sowie Dürre- und Überflutungsvorbeugung in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) welche Auswirkungen die verzögerte Einreichung des Nationalen Wiederherstellungsplans durch den Bund nach Einschätzung der Landesregierung auf die Umsetzung in Rheinland-Pfalz hat; 2) welche Vorgaben oder Arbeitsaufträge die Landesregierung seit dem 18. Mai 2026 den Fachabteilungen zur Umsetzung erteilt hat; 3) wie die Arbeits- bzw. Koordinierungsstruktur innerhalb der Landesregierung ausgestaltet ist, einschließlich Stellenanteilen; 4) was Rheinland-Pfalz bislang zur Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans an den Bund übermittelt hat (mit Datum und Gegenstand); 5) welche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung in dieser Legislaturperiode zuerst angegangen werden sollen; 6) welche Instrumente die Landesregierung zur Zielerreichung einsetzen möchte; 7) wie die Landesregierung die Bedeutung der Flussrenaturierung für die Vorbeugung gegen Dürre und Überflutung einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht. Laut Fragestellerin ist die Verordnung (EU) 2024/1991 am 18. August in Kraft getreten und gilt unmittelbar; der Entwurf des deutschen Nationalen Wiederherstellungsplans war laut Fragestellerin bis zum 1. September 2026 bei der Europäischen Kommission einzureichen, wobei die Bundesregierung diese Frist nach Darstellung der Fragestellerin verstreichen lassen hat. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.