❓ Drucksache 19/843
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Förderung denkmalgeschützter Gebäude aus Landesmitteln in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen bei der Restaurierung historischer Bauten zugleich neue Wohneinheiten, insbesondere Kleinstwohnungen, im Innenbereich entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer und Projekte denkmalgeschützter Gebäude in Rheinland-Pfalz, die Landesmittel aus der Denkmalpflege erhalten haben, sowie die zuständigen Landesbehörden für Denkmalpflege, Wohnraumförderung und Städtebauförderung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) welche denkmalgeschützten Objekte 2021 bis 2025 mit Mitteln der Landesdenkmalpflege gefördert wurden, bei denen zugleich eine Umnutzung zu Wohnzwecken oder ein Ausbau neuer Wohneinheiten erfolgte; 2) welche Gesamtsumme dafür nach Jahren aufgeschlüsselt floss; 3) in welchen Fällen zusätzlich Mittel der Wohnraumförderung des Landes genutzt wurden; 4) in welchen Fällen zusätzlich Mittel aus Städtebauförderprogrammen genutzt wurden; 5) ob der Landesregierung Erkenntnisse über Belegungs- oder Mietbindungen bei den geförderten Objekten vorliegen; 6) ob bei der Verwendungsnachweisprüfung von Denkmalschutzförderungen in den letzten fünf Jahren Unregelmäßigkeiten oder Zweckentfremdungen festgestellt wurden; 7) ob deshalb Fördergelder zurückgefordert wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion mit den sieben oben genannten Fragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Albert Breininger, Frank Senger und Joachim Paul der AfD-Fraktion eingereicht und am 15.10.2026 datiert. Es handelt sich um die Drucksache 19/843 der 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.