❓ Drucksache 19/844
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller wollen wissen, mit welchen Kriterien und Verfahren die Landesregierung bzw. die zuständigen Fachbehörden sicherstellen, dass Mittel aus dem Denkmalschutz-Etat zweckgebunden eingesetzt werden. Konkret geht es darum, ob diese Mittel ausschließlich für den Erhalt historischer Bausubstanz bzw. denkmalschutzbedingte Mehraufwendungen verwendet werden und nicht für reine Innenausbauten oder Sanitäreinrichtungen im Rahmen der Wohnraumschaffung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die für Denkmalschutz zuständigen Behörden, namentlich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Landesdenkmalpflege, sowie Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, die Fördermittel aus dem Denkmalschutz-Etat beantragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen zwei im Kern gleichlautende Fragen: 1) Nach welchen konkreten Prüfkriterien stellt die Landesregierung bzw. die zuständigen Fachbehörden sicher, dass Mittel aus dem Denkmalschutz-Etat ausschließlich für den Erhalt der historischen Bausubstanz bzw. denkmalschutzbedingte Mehraufwendungen und nicht etwa für reine Innenausbauten oder Sanitäreinrichtungen zur Wohnraumschaffung eingesetzt werden? 2) Nach welchen konkreten Prüfverfahren wird dies sichergestellt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage wurde von den Abgeordneten Albert Breininger, Frank Senger und Joachim Paul der AfD-Fraktion eingereicht und am 15.10.2026 datiert. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.