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Rheinland-PfalzBericht

📊 Budgetbericht der Landesregierung zum 30. Juni 2026

16. Oktober 2026Dokument 19/845 · WP 19Rheinland-Pfalz
HaushaltPersonalausgabenSachinvestitionenBauinvestitionenBudgetierung

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung berichtet gemäß § 20a Abs. 2 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 6 Landeshaushaltsgesetz 2025/2026 über den Stand der budgetierten Ausgabenbereiche zum 30. Juni 2026. Erfasst werden steuerbare und nicht-steuerbare Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Bauinvestitionen und Sachinvestitionen für den gesamten Kernhaushalt des Landes, jeweils aufgeschlüsselt nach Einzelplänen (Ministerien). Grundlage ist ein Landtagsbeschluss vom 18. März 2004 (Drucksache 14/2890).

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Ministerien und Einzelpläne des Landeshaushalts Rheinland-Pfalz, unter anderem Landtag, Staatskanzlei, Ministerium des Innern, Finanzministerium, Justizministerium sowie weitere Ressorts, deren Haushaltsmittel im Bericht einzeln ausgewiesen werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht ohne eigene Forderungen; er legt die Prognosezahlen zu Soll- und Ist-Werten der budgetierten Ausgabenbereiche für 2026 dar.

🔎 Kernergebnisse

Laut Bericht der Landesregierung werden die Budgets im Haushaltsjahr 2026 nach derzeitigen Prognosen in allen Bereichen eingehalten. Bei den steuerbaren Personalausgaben werden Minderausgaben von 536,70 Mio. Euro erwartet (Soll 6.097,02 Mio., Ist-Prognose 5.560,32 Mio.), bei den nicht-steuerbaren Personalausgaben 156,90 Mio. Euro (Soll 3.665,12 Mio., Ist-Prognose 3.508,22 Mio.). Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben werden Minderausgaben von 237,17 Mio. Euro erwartet (Soll 1.241,57 Mio., Ist-Prognose 1.004,40 Mio.), bei Bauinvestitionen 80,64 Mio. Euro (Soll 138,47 Mio., Ist-Prognose 57,83 Mio.) und bei den budgetierten Sachinvestitionen 113,23 Mio. Euro (Soll 271,99 Mio., Ist-Prognose 158,76 Mio.). Die Zahlen sind laut Bericht mathematisch gerundet, wodurch sich Abweichungen bei Summen und Differenzen ergeben können.

⚡ Einordnung

Der Bericht wurde dem Landtagspräsidenten mit Schreiben des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und Chef der Staatskanzlei vom 16. Oktober 2026 übersandt; federführend ist die Ministerin der Finanzen. Der Präsident des Landtags hat die Unterrichtung an den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung überwiesen. Rechtsgrundlage ist § 20a Abs. 2 Landeshaushaltsordnung i.V.m. § 6 Abs. 6 Landeshaushaltsgesetz 2025/2026, beruhend auf einem Landtagsbeschluss vom 18. März 2004 (Drucksache 14/2890). Herausgeber ist das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/845, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Oktober 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.