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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

10. Juni 2026Dokument 19/98 · WP 19Rheinland-Pfalz
Matthias Lammert
VerfassungsgerichtshofRichterwahlprozessAmtszeitNachbesetzungOberlandesgericht

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine formale Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz. Die Amtszeit des ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Thomas Henrichs (Präsident des Oberlandesgerichts), endet am 25. August 2026. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts unterbreitet dem Landtag zur Ersatzwahl einen Wahlvorschlag mit zwei Kandidaten.

👥 Wer ist betroffen?

Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz als Organ der Rechtsprechung. Die beiden vorgeschlagenen Kandidaten sind direkt von der Wahlentscheidung betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Wahlvorschlag mit zwei Kandidaten: 1. Thomas Henrichs, Präsident des Oberlandesgerichts, Koblenz; 2. Dr. Stefan Habermann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, Koblenz. Der Landtag soll einen dieser beiden Kandidaten zum neuen Verfassungsrichter wählen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Der Wahlvorschlag wird gemäß Artikel 134 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung (LV) und § 5 Abs. 2 Satz 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes (VerfGHG) unterbreitet. Die Wählbarkeitsvorbedingungen nach Artikel 134 Abs. 2 Satz 1 LV und § 4 Abs. 1 VerfGHG sind erfüllt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/98, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.