📄 Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine formale Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz. Die Amtszeit des ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Thomas Henrichs (Präsident des Oberlandesgerichts), endet am 25. August 2026. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts unterbreitet dem Landtag zur Ersatzwahl einen Wahlvorschlag mit zwei Kandidaten.
👥 Wer ist betroffen?
Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz als Organ der Rechtsprechung. Die beiden vorgeschlagenen Kandidaten sind direkt von der Wahlentscheidung betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Wahlvorschlag mit zwei Kandidaten: 1. Thomas Henrichs, Präsident des Oberlandesgerichts, Koblenz; 2. Dr. Stefan Habermann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, Koblenz. Der Landtag soll einen dieser beiden Kandidaten zum neuen Verfassungsrichter wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Der Wahlvorschlag wird gemäß Artikel 134 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung (LV) und § 5 Abs. 2 Satz 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes (VerfGHG) unterbreitet. Die Wählbarkeitsvorbedingungen nach Artikel 134 Abs. 2 Satz 1 LV und § 4 Abs. 1 VerfGHG sind erfüllt.