❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4593: Umsetzung und Kontrolle der Ökodesign-Verordnung in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Sandra Redmann (SPD) thematisiert die Umsetzung und Kontrolle der Ökodesign-Verordnung in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung gibt Auskunft über die zuständigen Behörden, deren Personalstellen und die durchgeführten Marktüberwachungsmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein, insbesondere das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur sowie das Landesamt für Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Marktüberwachung, Personalstellen, durchgeführten Produktprüfungen sowie zu festgestellten Verstößen und Sanktionen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass das Ministerium für Energiewende die oberste Marktüberwachungsbehörde ist. Es gibt 3,45 Vollzeitäquivalente im Landesamt für Umwelt. Seit 2024 wurden 87 Produktprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen Ökodesign-Vorgaben wurden festgestellt, jedoch keine Bußgelder verhängt, da noch keine Überprüfungen stattfanden.