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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageFDP

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4623: Schutz personenbezogener Daten von Wahlbewerberinnen und -bewerbern und gesetzliche Veröffentlichungspflichten im Wahlkampf

4. August 2026Dokument 20/4623 · WP 20Schleswig-Holstein
Dr. Bernd Buchholz
WahlbewerberDatenschutzWahlkampfImpressumspflichtTransparenz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird der Schutz personenbezogener Daten von Wahlbewerberinnen und -bewerbern thematisiert. Es wird untersucht, ob eine Pflicht zur Angabe privater Anschriften auf Wahlplakaten und anderen Wahlkampfmaterialien besteht und wie dies mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Wahlbewerberinnen und -bewerber, politische Parteien sowie die Wählerschaft in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob Wahlbewerberinnen und -bewerber gesetzlich verpflichtet sind, ihre private Anschrift anzugeben und ob Änderungsbedarf im Landespressegesetz besteht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung stellt fest, dass keine Pflicht zur Angabe privater Anschriften besteht. Die Impressumspflicht wird als ausreichend erachtet, um Transparenz zu schaffen. Zudem gibt es keine weiteren Veröffentlichungspflichten gemäß landes-, bundes- oder EU-rechtlichen Bestimmungen.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4623, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.