❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4623: Schutz personenbezogener Daten von Wahlbewerberinnen und -bewerbern und gesetzliche Veröffentlichungspflichten im Wahlkampf
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Schutz personenbezogener Daten von Wahlbewerberinnen und -bewerbern thematisiert. Es wird untersucht, ob eine Pflicht zur Angabe privater Anschriften auf Wahlplakaten und anderen Wahlkampfmaterialien besteht und wie dies mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Wahlbewerberinnen und -bewerber, politische Parteien sowie die Wählerschaft in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob Wahlbewerberinnen und -bewerber gesetzlich verpflichtet sind, ihre private Anschrift anzugeben und ob Änderungsbedarf im Landespressegesetz besteht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt fest, dass keine Pflicht zur Angabe privater Anschriften besteht. Die Impressumspflicht wird als ausreichend erachtet, um Transparenz zu schaffen. Zudem gibt es keine weiteren Veröffentlichungspflichten gemäß landes-, bundes- oder EU-rechtlichen Bestimmungen.