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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageFDP

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4650: Umgang mit religiösen Symbolen in Gerichtsverhandlungen

6. August 2026Dokument 20/4650 · WP 20Schleswig-Holstein
Christopher Vogt
religiöse SymboleGerichtsverhandlungenSicherheitsmaßnahmenReligionsfreiheitVolksverhetzung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird ein Vorfall am Amtsgericht Flensburg thematisiert, bei dem eine Zuschauerin aufgefordert wurde, eine Halskette mit einem Davidstern abzulegen. Dies geschah im Kontext von Sicherheitsmaßnahmen während einer Gerichtsverhandlung wegen Volksverhetzung. Die Anfrage zielt darauf ab, die Bewertung der Landesregierung zu diesem Vorfall und die bestehenden Vorgaben zur Handhabung religiöser Symbole in Gerichtsverhandlungen zu erfragen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Zuschauer und Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen, insbesondere Angehörige religiöser Gemeinschaften.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Bewertung des Vorfalls, zu einheitlichen Vorgaben für Sicherheitsanordnungen und zu möglichen Konsequenzen der Landesregierung gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat den Vorfall als bedauerliches Versehen eingestuft und betont, dass es nicht beabsichtigt war, das Tragen religiöser Symbole zu untersagen. Es gibt keine einheitlichen Vorgaben des Justizministeriums für sitzungspolizeiliche Anordnungen. Es wurde jedoch betont, dass zukünftige Sicherheitsanordnungen mit mehr Sensibilität erlassen werden sollen.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4650, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.