❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4653: Anzahl der nicht registrierten Vorgänge bei Staatsanwaltschaften
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Anzahl der nicht registrierten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein erfragt. Es wird auf die kritischen Arbeitsbedingungen und die Einführung der elektronischen Akte eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein, insbesondere die Standorte Kiel, Lübeck, Itzehoe, Flensburg und die Generalstaatsanwaltschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der nicht registrierten Verfahren sowie deren Dauer ohne Registrierung gestellt. Zudem wird die Entwicklung der nicht registrierten Verfahren seit Einführung der elektronischen Akte erfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung enthält detaillierte Zahlen zu den nicht registrierten Verfahren an den verschiedenen Staatsanwaltschaften, aufgeschlüsselt nach Zeiträumen und Verfahrenstypen. Es wird aufgezeigt, dass die Anzahl der nicht registrierten Verfahren in einigen Staatsanwaltschaften erheblich ist.