❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4670: Sondervermögen ZGB (2026)
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Bestand des Sondervermögens im Zentralen Grundvermögen zur Behördenunterbringung zum 01.01.2026 und 30.06.2026 sowie die Zuflüsse und Mittelabflüsse seit dem 01.07.2025 erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Behörden, die auf das Sondervermögen angewiesen sind, sowie die Bürger, die von der Unterbringung in den entsprechenden Einrichtungen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Beständen, Zuflüssen und Mittelabflüssen des Sondervermögens gestellt, um Transparenz über die finanziellen Mittel zu schaffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Sondervermögen hatte am 01.01.2026 einen Bestand von rund 29 Millionen Euro und am 30.06.2026 von rund 23 Millionen Euro. Seit dem 01.07.2025 flossen rund 26,4 Millionen Euro aus nicht abgeflossenen Haushaltsmitteln und etwa 12.000 Euro Zinsen zu. Ein Mittelabfluss von rund 8,4 Millionen Euro wurde für die Maßnahme 'Haus 5' in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster verzeichnet. Für 2026 ist kein weiterer Mittelabfluss geplant.