❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4682: Umgang mit Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im Fall des verhungerten Säuglings in Brunsbüttel
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Umgang der Landesregierung mit Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im Fall eines verhungerten Säuglings in Brunsbüttel thematisiert. Es wird auf die Rolle des Jugendamtes und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Eltern des Säuglings, das Jugendamt des Kreises Dithmarschen sowie Fachkräfte im Bereich Kinderschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Kenntnis der Landesregierung über den Sachverhalt, zur rechtlichen Bewertung der Ablehnung von Bildaufnahmen und zu möglichen Handlungsbedarfen im Kinderschutz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat Kenntnis von dem Sachverhalt und hat eine Sachverhaltsaufklärung eingeleitet. Die rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen werden erläutert, und es wird festgestellt, dass die Art der Informationsübermittlung zunächst irrelevant ist, jedoch Einfluss auf die Bewertung haben kann.