❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4686: Fragen zu den Regionalplänen Wind
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie die neuen Regionalpläne für Windenergie die kommunale Planung beeinflussen. Es wird erörtert, inwieweit die Bewertungen der Landesplanung für Gemeinden bindend sind und welche Abwägungen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gemeinden in Schleswig-Holstein, die Flächennutzungs- oder Bebauungspläne für Windenergieanlagen aufstellen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bindungswirkung der Landesplanung, zu den Abwägungsprozessen der Gemeinden und zu den Kriterien für die Auswahl von Vorrangflächen für Windenergie gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen, dass die landesplanerischen Bewertungen nicht bindend für die Gemeinden sind. Gemeinden haben die Möglichkeit, eigene Abwägungen vorzunehmen, müssen jedoch die Ziele der Raumordnung beachten. Die Genehmigung von Flächennutzungsplänen erfolgt durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).