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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageFDP

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4689: Höchstzulässige Start- und Landemassen am Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording

27. August 2026Dokument 20/4689 · WP 20Schleswig-Holstein
Dr. Heiner Garg
LuftfahrzeugartenStart- und LandemassenVerkehrslandeplatzSt. Peter-OrdingLuftrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Genehmigung für den Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording thematisiert, insbesondere die zulässigen Start- und Landemassen für verschiedene Luftfahrzeugarten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Luftfahrtunternehmen, Piloten, die den Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording nutzen, sowie die zuständige Luftfahrtbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, welche Luftfahrzeugarten und Betriebsarten zugelassen sind und welche Start- und Landemassen gelten. Zudem wird nach Ausnahmen und der Überprüfung der Vorgaben gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die höchstzulässige Start- und Landemasse für alle zugelassenen Luftfahrzeugarten am Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording 5.700 kg beträgt. Es bestehen keine Unterschiede je nach Luftfahrzeugart oder Betriebsart. Die Vorgaben wurden seit 1966 nicht geändert.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4689, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.