❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4689: Höchstzulässige Start- und Landemassen am Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Genehmigung für den Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording thematisiert, insbesondere die zulässigen Start- und Landemassen für verschiedene Luftfahrzeugarten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Luftfahrtunternehmen, Piloten, die den Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording nutzen, sowie die zuständige Luftfahrtbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Luftfahrzeugarten und Betriebsarten zugelassen sind und welche Start- und Landemassen gelten. Zudem wird nach Ausnahmen und der Überprüfung der Vorgaben gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die höchstzulässige Start- und Landemasse für alle zugelassenen Luftfahrzeugarten am Verkehrslandeplatz St. Peter-Ording 5.700 kg beträgt. Es bestehen keine Unterschiede je nach Luftfahrzeugart oder Betriebsart. Die Vorgaben wurden seit 1966 nicht geändert.