❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4692: Blaulicht auf Wasserrettungs- und Feuerwehrbooten auf Seeschifffahrtsstraßen
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die rechtliche Situation bezüglich des Einsatzes von Blaulicht auf Wasserrettungs- und Feuerwehrbooten in Schleswig-Holstein thematisiert. Der Fragesteller möchte wissen, welche Feuerwehren und Wasserrettungseinheiten über entsprechende Wasserfahrzeuge verfügen und welche rechtlichen Grundlagen für das Führen von Blaulicht bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Feuerwehren und Wasserrettungseinheiten in Schleswig-Holstein, insbesondere die DLRG und DRK Wasserwacht, sowie die betroffenen Kommunen und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Situation des Führens von Blaulicht auf Wasserfahrzeugen im Einsatz gestellt. Insbesondere wird nach der Notwendigkeit einer Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine praktischen Probleme oder Gefährdungen festgestellt, die sich aus der aktuellen Regelung ergeben. Zudem ist die unterschiedliche Rechtslage seit Jahren bekannt, und es besteht kein Handlungsbedarf zur Änderung der Regelungen.