⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4696: Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Maßregelvollzugsgesetz in Schleswig-Holstein zu novellieren, um den steigenden Patientenzahlen und den Herausforderungen im Maßregelvollzug gerecht zu werden. Insbesondere sollen Regelungen zur Zwangsbehandlung angepasst werden, um notwendige medizinische Maßnahmen zeitnah durchführen zu können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind untergebrachte Menschen im Maßregelvollzug, Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Änderungen vorgeschlagen, die die Möglichkeit der Zwangsbehandlung unter bestimmten Bedingungen, die Wiederaufnahme zur Krisenintervention und Sicherheitsaspekte für Einrichtungen und Personal betreffen. Zudem wird Bürokratieabbau angestrebt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf beschreibt die Notwendigkeit von Anpassungen im Maßregelvollzugsgesetz aufgrund eines Anstiegs von Patientenzahlen und der Herausforderungen bei der Durchführung von Zwangsbehandlungen. Es wird festgestellt, dass die Änderungen voraussichtlich kostenneutral sein werden und den Verwaltungsaufwand verringern.