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Schleswig-HolsteinGesetzentwurf

⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4696: Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes

18. August 2026Dokument 20/4696 · WP 20Schleswig-Holstein
Ministerin für Justiz und Gesundheit
MaßregelvollzugZwangsbehandlungPsychiatrie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Maßregelvollzugsgesetz in Schleswig-Holstein zu novellieren, um den steigenden Patientenzahlen und den Herausforderungen im Maßregelvollzug gerecht zu werden. Insbesondere sollen Regelungen zur Zwangsbehandlung angepasst werden, um notwendige medizinische Maßnahmen zeitnah durchführen zu können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind untergebrachte Menschen im Maßregelvollzug, Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Änderungen vorgeschlagen, die die Möglichkeit der Zwangsbehandlung unter bestimmten Bedingungen, die Wiederaufnahme zur Krisenintervention und Sicherheitsaspekte für Einrichtungen und Personal betreffen. Zudem wird Bürokratieabbau angestrebt.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf beschreibt die Notwendigkeit von Anpassungen im Maßregelvollzugsgesetz aufgrund eines Anstiegs von Patientenzahlen und der Herausforderungen bei der Durchführung von Zwangsbehandlungen. Es wird festgestellt, dass die Änderungen voraussichtlich kostenneutral sein werden und den Verwaltungsaufwand verringern.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4696, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.