⚖️ Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen des Krebsregistergesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Krankenhausversorgung in Schleswig-Holstein zu reformieren und an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Dies umfasst die Modernisierung der Krankenhausplanung und die Verbesserung der Versorgungsqualität.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Patienten sowie die Landesregierung und die Kommunen in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden umfassende Anpassungen des Landeskrankenhausrechts an die bundesrechtlichen Vorgaben vorgeschlagen, einschließlich der Einführung eines Gesundheitsversorgungsrates und der Verbesserung der Resilienz der Gesundheitsversorgung.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Modernisierung der Krankenhausplanung, zur Entlastung durch Effizienzgewinne und zur Stärkung der Krisenfestigkeit. Zudem wird die Notwendigkeit betont, landesrechtliche Regelungen an die bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen.