❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4729: Betreuung durch Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Regelung zur Betreuung durch Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen thematisiert. Es wird erörtert, ob Hilfskräfte jederzeit mit pädagogischen Fachkräften zusammenarbeiten müssen und welche Anforderungen an die Aufsichtspflicht und das Kindeswohl bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gruppen sind Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern sowie die Betreuungskräfte und pädagogischen Fachkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anwesenheit von Hilfskräften und deren Qualifikationen sowie zur Aufsichtspflicht und den Anforderungen an die Betreuung aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen, dass die Regelung zur Mindestanwesenheit von Betreuungskräften nicht vorschreibt, dass eine pädagogische Fachkraft jederzeit bei der gleichen Kindergruppe anwesend sein muss. Die Einrichtungsleitung legt den Betreuungskräftebedarf fest, und es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstzahl von Kindern, die von Hilfskräften allein betreut werden dürfen.