❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4735: Anordnungen nach § 201a und § 201b LVwG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz befasst sich mit den Anordnungen nach den Paragraphen 201a und 201b des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in Bezug auf häusliche Gewalt. Es werden spezifische Statistiken zu Wohnungsverweisungen und anderen Maßnahmen angefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, sowie die Polizei und die Justiz in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Informationen zu Wohnungsverweisungen, Rückkehrverboten, Kontaktverboten und weiteren Maßnahmen angefragt. Zudem wird die Anzahl der elektronischen Aufenthaltsüberwachungen und deren rechtliche Bestätigung erfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass im Zeitraum vom 01.05.2025 bis 31.07.2026 insgesamt 2.085 Wohnungsverweisungen ausgesprochen wurden. Eine detaillierte Aufschlüsselung zu anderen Maßnahmen ist nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden. Die Polizei hat keine Anordnungskompetenz für Maßnahmen nach § 201c LVwG, die Anordnungen erfolgten auf Antrag und wurden richterlich bestätigt.