📊 LISr02 - Bericht Drs 20/4740: Bericht der Landesregierung zur Anpassung des Landesgedenkstättenkonzeptes
📋 Worum geht es?
Der Bericht beschreibt die Anpassung des Landesgedenkstättenkonzeptes, das die historische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein fördert. Ziel ist die Stärkung der Gedenkstätten und die Verbesserung der Bildungsangebote.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gedenkstätten in Schleswig-Holstein, die Landesregierung, die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten und die Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, das Landesgedenkstättenkonzept im Dialog mit Stakeholdern anzupassen, um die Gedenkstättenarbeit zu professionalisieren und langfristig abzusichern.
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht hebt hervor, dass die Gedenkstätten nachhaltig gestärkt wurden und die Professionalisierung der Erinnerungsarbeit zugenommen hat. Zentrale Aussagen des ursprünglichen Konzeptes von 2015 bleiben gültig.