📊 LISr02 - Bericht Drs 20/4770: Bericht der Landesregierung zum Schutz Kritischer Infrastruktur in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
Der Bericht informiert über den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Schleswig-Holstein und die Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung der Resilienz. Er behandelt die Umsetzung des KRITIS-DachG, das am 17. März 2026 in Kraft trat und bundesweit Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in Schleswig-Holstein, darunter Energieversorger, Krankenhäuser, Wasser- und Abwasserversorger sowie die öffentliche Verwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte im Katastrophenschutz ergriffen, darunter die Ausstattung mit Netzersatzanlagen und die Förderung von Sirenenprogrammen. Zudem wird eine engere Zusammenarbeit mit Hamburg angestrebt.
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht beschreibt bereits ergriffene Maßnahmen und die geplante Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes. Es wird auf die Notwendigkeit von Risikoanalysen und physischen Schutzkonzepten für Betreiber kritischer Infrastrukturen hingewiesen.