❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4799: Anzahl und Qualität der Arbeitsschutzkontrollen in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Anzahl und Qualität der Arbeitsschutzkontrollen in Schleswig-Holstein thematisiert. Die Abgeordneten fragen nach der Erfüllung der gesetzlichen Mindeststandards für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht und den Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Kontrolldichte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Arbeitnehmer:innen in Schleswig-Holstein, die durch staatliche Aufsicht geschützt werden sollen, sowie die Landesregierung und die zuständigen Aufsichtsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Betriebsbesichtigungen, zur Anpassung der statistischen Ausweisung im Arbeitsschutzbericht und zu den Maßnahmen zur Erreichung der Mindestbesichtigungsquote von 5 % gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Mindestbesichtigungsquote von 5 % voraussichtlich nicht erreicht wird. Im Jahr 2024 wurden 1.698 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung durchgeführt, was einer Quote von 2,16 % entspricht. Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolldichte sind bereits eingeleitet worden, jedoch sind noch nicht alle Stellen besetzt.