❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4801: Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein thematisiert. Die Fragestellerin möchte Informationen über den Umfang, die Gründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Sicherheitsdiensten erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein sowie die dort betreuten Kinder und Jugendlichen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Einrichtungen, den Gründen für den Einsatz von Sicherheitsdiensten, den rechtlichen Anforderungen und den bestehenden Leitlinien gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass private Sicherheitsdienste in 14 Einrichtungen genehmigt sind und deren Einsatz dem individuellen Bedarf entspricht. Der Einsatz dient dem Schutz von Betreuten und Mitarbeitenden. Es gibt klare rechtliche Anforderungen und Vorgaben für den Einsatz von Sicherheitsdiensten, die das Landesjugendamt erarbeitet hat.