❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4811: Kosten der vierten Reinigungsstufe bei großen Kläranlagen in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu den Kosten der vierten Reinigungsstufe bei großen Kläranlagen in Schleswig-Holstein befragt. Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet zur Umsetzung bis 2027, und es wird nach den spezifischen Kosten für verschiedene Kläranlagen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die großen Kläranlagen in Schleswig-Holstein, insbesondere in Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster und Hetlingen sowie die dortigen Betreiber und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den spezifischen Kosten und den betroffenen Kläranlagen gestellt, sowie zur Berücksichtigung bestimmter Anlagen in den Kostenschätzungen der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Kosten für die Einführung einer vierten Reinigungsstufe nicht landesweit beziffert werden können und dass die bisher in Deutschland errichteten Anlagen Kosten zwischen 0,5 und 45 Millionen Euro aufweisen. Die Kläranlagen Karlsruhe und Stuttgart-Mühlhausen wurden nicht in die Kostenschätzung einbezogen.