❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4824: Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Thematik der Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein behandelt. Die Abgeordneten fragen nach den bestehenden Regelungen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Parkplatzsituation für Pflegedienste.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ambulante Pflegedienste, deren Mitarbeiter*innen bei der Versorgung von Patient*innen auf Parkmöglichkeiten angewiesen sind, sowie die Kommunen in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu bestehenden Ausnahmegenehmigungen, Formen von Parkerleichterungen und der Bewertung der Landesregierung zu diesen Themen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über bestehende Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste. Parkerleichterungen können nur gemäß § 46 Abs. 1 StVO beantragt werden. Eine generelle Bevorzugung von Pflegediensten wird aufgrund der privilegienfeindlichen Haltung der StVO nicht unterstützt. Die Landesregierung hofft auf eine zeitnahe Nutzung der Verordnungsermächtigung durch das Bundesverkehrsministerium.