Zurück zur Übersicht
Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4824: Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein

30. September 2026Dokument 20/4824 · WP 20Schleswig-Holstein
Beate Raudies
Parkerleichterungenambulante PflegediensteStraßenverkehrsgesetzAusnahmegenehmigungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Thematik der Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein behandelt. Die Abgeordneten fragen nach den bestehenden Regelungen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Parkplatzsituation für Pflegedienste.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ambulante Pflegedienste, deren Mitarbeiter*innen bei der Versorgung von Patient*innen auf Parkmöglichkeiten angewiesen sind, sowie die Kommunen in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu bestehenden Ausnahmegenehmigungen, Formen von Parkerleichterungen und der Bewertung der Landesregierung zu diesen Themen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über bestehende Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste. Parkerleichterungen können nur gemäß § 46 Abs. 1 StVO beantragt werden. Eine generelle Bevorzugung von Pflegediensten wird aufgrund der privilegienfeindlichen Haltung der StVO nicht unterstützt. Die Landesregierung hofft auf eine zeitnahe Nutzung der Verordnungsermächtigung durch das Bundesverkehrsministerium.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4824, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.