❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4842: Urheberrechtsabgabe an den Schulen der dänischen Minderheit
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Urheberrechtsabgabe an Schulen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Erstattungsbeträgen, die dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. für die Jahre 2024 bis 2026 in Rechnung gestellt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schulen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein sowie der Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der Erstattungsbeträge, zur Entwicklung der Aufwendungen seit 2022 und zu den Nutzungsmöglichkeiten der Schulen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. für die Jahre 2024 bis 2026 keine Erstattungsbeträge in Rechnung gestellt. Die Aufwendungen zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche haben sich seit 2022 aufgrund von Gesamtverträgen entwickelt. Die Schulen erhalten alle vorgesehenen Nutzungsrechte, jedoch gibt es keine Erkenntnisse über die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Rechte.