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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSSW

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4844: Behördliches Vorschlagswesen und Ideenmanagement in der Landesverwaltung

12. Oktober 2026Dokument 20/4844 · WP 20Schleswig-Holstein
Christian Dirschauer
VorschlagswesenIdeenmanagementVerwaltungsabläufeBürokratieabbauProzessoptimierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem behördlichen Vorschlagswesen und Ideenmanagement in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein, also den Möglichkeiten für Beschäftigte, Verbesserungsvorschläge zu Verwaltungsabläufen einzureichen. Es geht um bestehende Regelungen, die Anzahl eingereichter Vorschläge seit 2021, deren Bearbeitung und Umsetzung sowie mögliche Anerkennungen für die Einreichenden.

👥 Wer ist betroffen?

Beschäftigte der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Schleswig-Holstein, insbesondere die Landespolizei, der Geschäftsbereich des Justizministeriums (MJG) und der Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche Regelungen zum Vorschlagswesen in welchen Ressorts bestehen (Frage 1); wie viele Vorschläge seit 2021 nach Jahren und Ressorts eingereicht wurden (Frage 2); wie viele davon angenommen, umgesetzt oder abgelehnt wurden und wie lange die Bearbeitung dauerte (Frage 3); nach welchen Kriterien Vorschläge geprüft werden und wer entscheidet (Frage 4); welche Prämien oder Anerkennungen vergeben wurden (Frage 5); welche konkreten Einsparungen oder Verbesserungen durch Vorschläge erzielt wurden (Frage 6); wie die Landesregierung Bekanntheit und Wirksamkeit des Systems bewertet (Frage 7); und ob ein landesweit einheitliches digitales Verfahren geplant ist (Frage 8).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es kein zentral vorgegebenes landesweites Vorschlagswesen gibt. Mit Ausnahme der Polizei existiert keine zentrale Meldestelle und keine systematische Erfassung von Vorschlägen. Im Geschäftsbereich des MJG gibt es ein Onlineformular für IT-Verbesserungsvorschläge, im Bereich MLLEV eine Online-Anlaufstelle zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Bei der Landespolizei existiert seit Februar 2020 eine zentrale Auskunfts- und Ansprechstelle. Für die Polizei nennt die Antwort konkrete Zahlen: 2021 wurden 31 Verbesserungsvorschläge und 2 Ideen eingereicht, 2022: 30 Vorschläge/4 Ideen, 2023: 31/5, 2024: 25/2, 2025: 8/1 (unvollständig), 2026: 5/3 (unvollständig). Eine statistische Erfassung der Umsetzungsquote liegt laut Antwort nicht vor. Finanzielle Prämien gibt es laut Antwort nicht; Anerkennung erfolgt über übliche Formen wie Beurteilungen, bei der Polizei in Einzelfällen durch Sonderurlaub, wovon seit 2021 aber kein Gebrauch gemacht wurde. Als Erfolge nennt die Landesregierung bei der Polizei: 2023 Supervisionen für Sachbearbeitende im Bereich Kinder- und Jugendpornographie, 2022 Ausbau des landespsychologischen Dienstes von einer auf fünf Stellen, 2022 Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen bei Polizeidirektionen. Zur Weiterentwicklung verweist die Landesregierung auf das 2015 gegründete Kompetenzzentrum Projektmanagement und die interne Beratung für Organisation und Digitalisierung sowie das 2023 eingeführte Zertifikatsprogramm Organisationsmanagement; einen Beschluss zu einem landesweit einheitlichen digitalen Verfahren gibt es laut Antwort nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW) gestellt und von der Landesregierung (Minister und Chef der Staatskanzlei) beantwortet; eine vollständige Antwort liegt vor. Die Landesregierung verweist auf einen 2025 initiierten ressortübergreifenden Prozess zur Prozessoptimierung und Aufgabenreduzierung in der obersten Landesverwaltung, dessen Umsetzungsstand als Anlage 1 beigefügt ist. Konkrete Zahlen liegen laut Antwort nur für den Polizeibereich vor; für alle anderen Ressorts erfolgt laut Landesregierung keine systematische Erfassung.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4844, Wahlperiode 20, eingereicht 1. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.