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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4845: Gegenwärtiger Stand von Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt

8. Oktober 2026Dokument 20/4845 · WP 20Schleswig-Holstein
Sophia Schiebe
häusliche Gewaltgeschlechtsspezifische GewaltSchutzmaßnahmenIstanbul-KonventionGewalthilfegesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird der aktuelle Stand der Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in Schleswig-Holstein erörtert. Die Abgeordnete Sophia Schiebe von der SPD fragt nach der Umsetzung des Fortschrittsberichts zum Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt und den Auswirkungen des Gewalthilfegesetzes.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Frauen und Kinder, die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Auch Fachkräfte und Institutionen, die in der Gewaltprävention und -hilfe tätig sind, sind involviert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden konkrete Fragen zu den bereits umgesetzten Maßnahmen, den aktuellen Umsetzungsständen sowie den finanziellen Aspekten der Projekte gestellt. Zudem wird nach den Auswirkungen des Gewalthilfegesetzes und der Einführung von Täterarbeit gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat bereits eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen und verschiedene Projekte zur Gewaltprävention sind in der Umsetzung. Es werden finanzielle Mittel für spezifische Projekte bereitgestellt, darunter 100.000 Euro für Präventionsmaßnahmen und 30 Millionen Euro für den Ausbau von Frauenhausplätzen bis 2032. Die Einführung von Täterarbeit wird ebenfalls vorangetrieben.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4845, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.