❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4856: Begabtenförderung im Modell 4+1
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Konzept „Vier plus Eins“, bei dem Schülerinnen und Schüler an einem Tag pro Woche außerschulisch an selbst gewählten Themen arbeiten, sowie mit dessen Nachfolger „Lernplan Plus“ an Kieler Schulen. Es geht um die rechtliche Grundlage der bisherigen Teilnahme während der Unterrichtszeit und die aktuelle schulische Umsetzung der Begabtenförderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie Schulen in Kiel, konkret die Friedrich-Junge-Schule, die Hardenbergschule, die Theodor-Heuss-Schule und die Grundschule Russee, außerdem der Verein „Vier plus Eins e.V.“ sowie die zuständigen Schulaufsichtsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen, an welchen Schulen „Vier plus Eins“ seit 2010 angeboten wurde, auf welcher Rechtsgrundlage die regelmäßige Teilnahme während der Unterrichtszeit beruhte, ob sich die rechtliche Bewertung seit 2010 geändert hat, ob Behörden die Teilnahme eingeschränkt haben, unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung vom Unterricht aktuell möglich ist, wie die Landesregierung das Konzept als Begabtenförderung bewertet, welche Rolle der Verein beim Projekt „Lernplan Plus“ spielt und ob die Landesregierung solche Modelle künftig stärker unterstützen will.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass „Vier plus Eins“ bis zum Schuljahr 2024/25 an der Friedrich-Junge-Schule, der Hardenbergschule und (in abgewandelter Form) der Theodor-Heuss-Schule in Kiel stattfand, rechtliche Grundlage der Teilnahme war eine Beurlaubung nach § 15 Schulgesetz. Eine dauerhafte, regelmäßige Freistellung sei damit jedoch rechtlich nicht gedeckt, da Unterrichtsverantwortung und Leistungsbewertung bei der Stammschule liegen müssten. Im Schuljahr 2024/25 beendete das Schulamt der Stadt Kiel als zuständige Schulaufsichtsbehörde die regelmäßige Teilnahme während der Unterrichtszeit aus diesem Grund. Seit dem Schuljahr 2025/26 läuft stattdessen das schulische Förderangebot „Lernplan Plus“ an der Hardenbergschule, der Friedrich-Junge-Schule und der Grundschule Russee, bei dem Schulkinder an einem Tag pro Woche mit bis zu fünf Unterrichtsstunden an eigenen Projekten arbeiten, jedoch unter Verantwortung einer Lehrkraft der jeweiligen Schule und im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags nach § 4 Schulgesetz. Der Verein „Vier plus Eins e.V.“ ist dabei nur punktuell fachlich beratend eingebunden. Die Landesregierung verweist zudem auf landesweite Enrichment- und Akzelerationsmaßnahmen, darunter die „Digitale Drehtür“, die von 140 Partnerschulen in Schleswig-Holstein genutzt werde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur) liegt vollständig vor. Die Antwort nennt als Rechtsgrundlagen § 15 und § 4 Schulgesetz (SchulG) sowie einen (nicht näher bezifferten) Anwendungserlass des MBWFK zu § 15 SchulG. Genannt werden konkrete Schulen (Friedrich-Junge-Schule, Hardenbergschule, Theodor-Heuss-Schule, Grundschule Russee) und die Zahl von 140 Partnerschulen bei der „Digitalen Drehtür“. Die Landesregierung bewertet die schulische Begabtenförderung als originären Auftrag der Schule nach § 4 SchulG und ordnet „Vier plus Eins“ als außerschulisches Angebot eines privaten Trägers ein, das ergänzend wirken könne.