❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4864: Anfrage zum Papierverbrauch der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Papierverbrauch der Landesministerien in Schleswig-Holstein seit Beginn der 20. Wahlperiode (2022) bis zur Jahresmitte 2026. Es geht um beschaffte Papiermengen, die dafür entstandenen Kosten, den Anteil nachhaltig zertifizierten Papiers sowie um Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung des Papierverbrauchs durch Digitalisierung. Zudem wird gefragt, in welchen Rechtsbereichen weiterhin eine Schriftform vorgeschrieben ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatskanzlei und alle Landesministerien (u.a. Justiz und Gesundheit, Bildung/Wissenschaft, Inneres, Energiewende/Klimaschutz, Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschaft) sowie Bereiche der Landesverwaltung mit weiterhin bestehenden Schriftformerfordernissen wie Personalrecht, Haushaltswesen, Steuerrecht, Justiz, Bauwesen, Gesundheitswesen und Polizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt: 1. Wie viel Papier (Blatt) beschafften die einzelnen Landesministerien seit Beginn der 20. Wahlperiode, aufgeschlüsselt nach Jahren und Ministerien? 2. Wie hoch waren die Ausgaben dafür in Euro? 3. Wie hoch ist der Anteil des Papiers mit Nachhaltigkeits-Gütezeichen, aufgeschlüsselt nach Gütezeichen? 4. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um den Papierverbrauch zu senken? 5. An welchen Stellen führen Landes- oder Bundesregelungen weiterhin zu einem Schriftformerfordernis?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die beschafften Papiermengen zwischen 2022 und dem ersten Halbjahr 2026 sanken, z.B. beim Finanzministerium von 1.625.000 Blatt (2022) auf 602.500 Blatt (erstes Halbjahr 2026), bei der Staatskanzlei von 502.500 auf 100.000 Blatt. Die Ausgaben für Papier betrugen z.B. beim Finanzministerium 2022 rund 13.067 Euro, 2025 rund 13.055 Euro. Fast das gesamte beschaffte Papier (meist 95-100%, bei einigen Ministerien 2024/2025 zwischen 72,73% und 88,89%) trägt laut Landesregierung das Umweltzeichen 'Blauer Engel', da die zentrale Beschaffung über die GMSH ausschließlich Recyclingpapier mit diesem Zeichen ausschreibt. Als Maßnahmen zur Senkung des Papierverbrauchs nennt die Landesregierung den Ausbau der elektronischen Akte, digitale Rechnungs- und Verdienstabrechnung, Duplexdruck als Standard, die Digitalisierung zahlreicher Fachverfahren (u.a. Sport- und Städtebauförderung, Bauleitplanung, Steuerverwaltung) sowie die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts seit Oktober 2024 und des Gesetz- und Verordnungsblatts seit 2025, wodurch laut zuständigem Ressort jährlich ein sechsstelliger Bedarf an Papierseiten vermieden werde. Das Landespolizeiamt werde voraussichtlich ab März 2027 die Software „@rtus“ für Kostenmitteilungen nutzen. Bei den verbleibenden Schriftformerfordernissen listet die Landesregierung zahlreiche Rechtsbereiche auf, u.a. Beamten- und Richterrecht (Ernennungen), Arbeitsrecht (Befristungen, Kündigungen), Haushalts- und Kassenwesen, Steuerrecht (Vollstreckung), Bau- und Straßenrecht, Gesundheitswesen, Enteignungsrecht und den Polizeibereich (Digitalfunk BOS, geheime Vorgänge). Als rechtliche Grundlage für einen weiteren Abbau verweist sie auf die laufende Novellierung des E-Governmentgesetzes im Rahmen eines Digitalisierungsbeschleunigungsgesetzes mit dem Grundsatz 'Digital Only'.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kianusch Stender (SPD) eingereicht und von der Landesregierung (Finanzministerin) beantwortet; eine vollständige Antwort liegt vor. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der tatsächliche Papierverbrauch nicht gesondert erfasst wird, sondern nur die beschafften Papiermengen; Daten für 2026 beziehen sich nur auf das erste Halbjahr. Konkrete Zahlen zu Mengen (in Blatt), Kosten (in Euro) und Gütezeichen-Anteilen sind für jedes Ministerium und Jahr 2022-2026 angegeben. Die Landesregierung verweist auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz und die geplante Novellierung des E-Governmentgesetzes als rechtliche Grundlage für den weiteren Abbau von Schriftformerfordernissen.