❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4865: Umsetzung der Maßnahmen gegen Einsamkeit in Schleswig-Holstein - Teil 1
📋 Worum geht es?
Nach einer im Dezember 2025 veröffentlichten Studie zu Einsamkeit im Alter hatte die Landesregierung Maßnahmen angekündigt, etwa die Stärkung der Mehrgenerationenhäuser, den Aufbau einer digitalen Wissensplattform und die Stärkung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie Dorfkümmerern und seniorTrainer*innen. Die Fragestellerin erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand, den eingesetzten Mitteln und den beteiligten Akteuren.
👥 Wer ist betroffen?
Ältere Menschen in Schleswig-Holstein, Mehrgenerationenhäuser (u.a. in Bad Oldesloe, Husum, Kaltenkirchen, Kellinghusen, Kiel, Lübeck, Neumünster, Oldenburg, Rendsburg, Schleswig, sowie Geesthacht, Elmshorn und Brunsbüttel), Dorfkümmerer und seniorTrainer*innen, Ehrenamtliche, sowie externe Partner wie das Deutsche Rote Kreuz Schleswig-Holstein, die ews group Lübeck GmbH, die Universität Lübeck, die HAW Kiel und der Sozialverband Deutschland SH.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Welche angekündigten Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter wurden seit Dezember 2025 umgesetzt, befinden sich in Umsetzung oder sind noch geplant? 2) Welche finanziellen Mittel stellt das Land 2026 und 2027 dafür bereit, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Haushaltstiteln? 3) Welche Mehrgenerationenhäuser erhalten zusätzliche Landesmittel, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen? 4) Welche konkreten Maßnahmen werden durch die zusätzlichen Mittel der Mehrgenerationenhäuser finanziert? 5) Wie ist der Stand der angekündigten Wissensplattform, welche Kosten entstehen und wer setzt sie um? 6) Welche externen Unternehmen, Beratungen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sind mit welchem Auftrag und welchen Kosten beteiligt? 7) Welche Maßnahmen zur Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden umgesetzt bzw. sind geplant? 8) Wie überprüft die Landesregierung, ob die Maßnahmen die besonders betroffenen Seniorinnen und Senioren erreichen, und welche Erfolgskriterien werden genutzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie sich seit Dezember 2025 im Auf- und Ausbau der angekündigten Maßnahmen befinde. Die Mehrgenerationenhäuser erhalten 2026 eine Förderung von 50.000 Euro, die 2027 vorbehaltlich der Haushaltsbeschlussfassung auf 125.000 Euro steigen soll; ein gemeinsamer Workshop zur Detailplanung ist für Oktober 2026 vorgesehen. Im März 2025 fand die 'eingeloggt!-Woche' mit der Körber-Stiftung mit über 130 Maßnahmen statt. Im September 2026 fand ein Auftaktworkshop zur Wissensplattform statt; die Landingpage soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 online gehen, Entwicklungskosten 60.000 Euro, Umsetzung durch die ews group Lübeck GmbH. Mit dem DRK Schleswig-Holstein ist ein Schulungs- und Sensibilisierungskonzept für 190.000 Euro geplant. Am 23.09.2026 fand der Fachtag 'Ehrenamt verbindet – gemeinsam gegen Einsamkeit' im Landtag mit 180 Teilnehmenden statt. Die Koordinationsstelle für Dorfkümmer*innen wurde von 30 Wochenstunden auf zwei Vollzeitstellen aufgestockt. Für 2026 werden zusätzlich u.a. 60.000 Euro für die Wissensplattform (Titel 14 02 00 53356) und 190.000 Euro für das Schulungskonzept (Titel 1012 17 53305) genannt; für 2027 sind u.a. 40.000 Euro für einen Ehrentag in vier Regionen, 10.000 Euro für Digitalisierung, 65.000 Euro für Stärkung bürgergesellschaftlichen Engagements, 92.000 Euro für die Dorfkümmerer-Koordination, 25.000 Euro für engagiert-in-sh.de, 100.000 Euro für einen Landeskongress und 150.000 Euro für eine Zielgruppenkampagne vorgesehen (Titel jeweils 1012 11 neu). Zehn Mehrgenerationenhäuser erhielten konkrete Förderbeträge zwischen rund 3.654 und 5.000 Euro für einzelne Angebote (z.B. Kreativtreffen, Tanzcafe, Begegnungsangebote); drei Häuser (Geesthacht, Elmshorn, Brunsbüttel) konnten laut Landesregierung aus zeitlichen Kapazitätsgründen bislang keine zusätzlichen Angebote schaffen. Zur Erfolgskontrolle verweist die Landesregierung darauf, dass rund 77% (n=6.320) der Befragten der Studie einer erneuten Befragung zugestimmt hätten; eine zweite Erhebung durch die Universität Lübeck sei beabsichtigt, um die Wirkung der Maßnahmen zu evaluieren.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage wurde von der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung) liegt im Dokument vollständig vor. Die Landesregierung verweist auf einen 12-Punkte-Plan zur Stärkung des Ehrenamts (Stand 01.09.2026) sowie auf die Sitzung des Sozialausschusses am 05.02.2026, in der die Maßnahmen skizziert wurden. Die genannten Zahlen (Fördersummen, Haushaltstitel, Beteiligte) stammen aus den Antworten der Landesregierung; die Zusammenführung der Maßnahmengruppen 11, 14 und 17 ab 2027 sowie die zugehörigen Titel sind laut Landesregierung noch in Erarbeitung.