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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4868: Landwirtschaftliche Flächen in Trinkwassereinzugs- und Wasserschutzgebieten

14. Oktober 2026Dokument 20/4868 · WP 20Schleswig-Holstein
Sandra Redmann
TrinkwassereinzugsgebieteWasserschutzgebieteLandwirtschaftliche NutzflächePflanzenschutzmittelGewässerschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Größe der Trinkwassereinzugsgebiete und Wasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein, dem Anteil der darin landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Flächenangaben zu den Wasserschutzgebieten, kann zu den Trinkwassereinzugsgebieten aber noch keine abschließenden Zahlen nennen, da die entsprechende Datenerhebung noch läuft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe innerhalb von Trinkwassereinzugs- und Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein sowie die zuständigen unteren Wasserbehörden, die die Dokumentationen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz verwalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: 1. Wie groß ist die Gesamtfläche der ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebiete in Hektar? 2. Wie groß ist davon die landwirtschaftlich genutzte Fläche? 3. Wie groß ist die Gesamtfläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete? 4. Wie groß ist davon die landwirtschaftlich genutzte Fläche? 5. Welche Erkenntnisse liegen zum Umfang des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf landwirtschaftlichen Flächen in diesen Gebieten vor?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Gesamtfläche der Trinkwassereinzugsgebiete und der darin landwirtschaftlich genutzten Flächen erst nach Abschluss des ersten Berichtszyklus der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) ermittelbar ist; die landesweite Aggregation und Übermittlung an den Bund muss bis zum 1. Juni 2027 erfolgen. Die Gesamtfläche der 38 per Verordnung festgesetzten Wasserschutzgebiete beträgt rund 57.000 Hektar, davon sind laut InVeKoS-System 28.525 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Für 29 der 38 Wasserschutzgebiete müssen landwirtschaftliche Betriebe jährlich einzelschlagspezifische Dokumentationen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz (Datum, Kultur, Maßnahme, Präparat, Aufwandmenge, Ausbringungsart) bis zum 30. November an die untere Wasserbehörde übermitteln, die dort erfragt werden können. Für 9 der 38 Wasserschutzgebiete gibt es aufgrund des Alters der jeweiligen Verordnung bisher keine solchen Dokumentationen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Sandra Redmann eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) liegt vor. Konkrete Zahlen: 57.000 ha Gesamtfläche der 38 Wasserschutzgebiete, davon 28.525 ha landwirtschaftliche Nutzfläche laut InVeKoS. Frist zur Datenaggregation der Trinkwassereinzugsgebiete nach TrinkwEGV: 1. Juni 2027. Dokumentationspflicht zum Pflanzenschutzmitteleinsatz besteht für 29 von 38 Wasserschutzgebieten, Übermittlungsfrist jährlich zum 30. November; für 9 Gebiete fehlt diese Dokumentation aufgrund des Alters der jeweiligen Verordnung.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4868, Wahlperiode 20, eingereicht 5. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.